§1 Fanclubname, Gründungstag, Fanclubsitz

Der Fanclub führt den Namen „Moppi‘s Eisbärenbande“.

Der Fanclub wurde am 26. Juni 2010 in Berlin-Mahlsdorf gegründet, hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr des Fanclubs ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Aufgaben des Fanclubs

Der Zweck des Fanclubs besteht in der Förderung und Pflege der Fankultur, insbesondere in der

§3 Mitgliedschaft in Verbänden

- entfällt -

§4 Einsatz von Mitteln des Fanclubs

Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Fanclubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder ihrem Ausschluss oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs keinen Anspruch auf das Fanclubvermögen. Bei Auflösung des Fanclubs wird das restliche Vermögen des Fanclubs versoffen.

§5 Mitgliedschaft
§5.1 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen oder andere Personenvereinigungen mit rechtlicher Selbständigkeit können ebenfalls Mitglied werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.

§5.2 Beendigung der Mitgliedschaft

Bei Beitragsrückstand in Höhe von 30,00 € (ein halbes Jahr Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge) und mindestens drei Mahnungen wird das Mitglied durch den Vorstand ausgeschlossen.

§6 Mitglieder

Der Fanclub hat aktive, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sowie sonstiger Ehrungen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§7 Mitgliedsbeiträge

Von den Fanclubmitgliedern werden Monatsbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Fanclubs können auf einstimmigen Beschluss Umlagen erhoben werden.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge für aktive Mitglieder sind in folgender Höhe zu entrichten:

  1. Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres 5,00€,
  2. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 3,00€,
  3. Ehrenmitglieder des Fanclubs sind beitragsfrei.

Fördernde Mitglieder zahlen mindestens 100,00€ im Jahr.

Die Fanclub-Beiträge sind vierteljährlich zu entrichten. Die Eintrittsgebühr ist in Form von einer Runde Bier für die Fanclubmitglieder zu entrichten.

§8 Organe des Fanclubs
  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
§9 Wählbarkeit, Amtsdauer, Ergänzungen eines Fanclub-Organs

Die Mitglieder des Vorstandes werden auf unbestimmt Zeit gewählt. Die Amtsdauer beginnt mit der Wahl und endet mit der Mitgliederversammlung, auf der die Neuwahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig. Neuwahlen finden ebenfalls auf Wunsch mindestens eines Mitgliedes statt. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so kann er durch ein anderes Fanclubmitglied ergänzt werden.

§10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das beschließende Organ des Fanclubs. Sie ist insbesondere zuständig für:

  1. Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
  2. Entgegennahme des Berichtes des Schatzmeisters
  3. Entlastung und Wahl des Vorstandes
  4. Festsetzung von Beiträgen und Umlagen
  5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Ordnungen und Anträge
  6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  7. Aufnahme von Mitgliedern
  8. Ausschluss von Mitgliedern
  9. Auflösung des Fanclubs

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stellvertretung in Abstimmungen ist ausgeschlossen.

Wer zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung Beitragsrückstände hat, ist nicht stimmberechtigt.

Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und sollte nach Saisonende des EHC Eisbären Berlin (DEL-Mannschaft) durchgeführt werden. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vorher auf einem der heutzutage üblichen Kommunikationswege (schriftlich, per e-mail, telefonisch, persönlich) anzukündigen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 25 v. H. der Mitglieder dies beantragen.

Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Der Protokollführer wird vor Beginn jeder Mitgliederversammlung vom Vorstand ernannt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.

§11 Beschlussfassung

Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Fanclubs bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.

§12 Vorstand

Der Vorstand des Fanclubs besteht aus:

  1. Vorsitzender
  2. Stellvertreter
  3. Schatzmeister

Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung.

§13 Haftung

Der Fanclub haftet nicht für Schäden und Verluste, die Fanclubmitglieder erleiden, wenn und soweit Schäden und Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.

Berlin, den 26.10.2010